Alle PAUL-Wärmerückgewinnungsgeräte erfüllen die Bedingungen des EEWärmeG (seit 01.01.2009 gültig)
Gemäß EEWärmeG, Anlage VI, Pkt. 1 werden auch Maßnahmen anerkannt, mit denen
"a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und b) die jeweilige für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils gültigen Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden."
Dies gilt für PAUL-Geräte bezüglich o. g. Pkt. a) auch dann, wenn die neue EnEV 2009 in Kraft sein wird. Des Weiteren erfüllen alle PAUL-Geräte die Kriterien gemäß EEWärmeG, Anlage IV (Abwärme)
- Wärmerückgewinnungsgrad ≥ 70 %
- Quotient der aus Wärmerückgewinnung genutzten Wärme zum Stromeinsatz ≥ 10
Lesen sie dazu auch unseren Fachartikel:
Akzeptanz der Wärmerückgewinnung im EEWärmeG |